3G-Regel:
In Bayern gelten neue Regeln für den Sportbetrieb im Zusammenhang mit der Coronapandemie.
Der Inzidenzwert von 35 als Richtwert bleibt bestehen, alle anderen Inzidenzwerte entfallen. Außerdem ist eine Krankenhausampel eingeführt worden.
Ab einem Inzidenzwert von 35 gilt Indoor die sogenannte 3G-Regel: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete (Test darf nicht älter als 24 Stunden sein). Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Sportveranstaltungen, Sportstätten und Fitnessstudios.
Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der 3G-Regel ausgenommen, Schüler dagegen gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.
Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Dies gilt bei einer Inzidenz über 35. Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daranhalten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit.
Entsprechende Nachweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Maskenpflicht:
Die FFP-2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Generell entfällt die Maskenpflicht unter freien Himmel, außer im Eingangsbereich und in Begegnungsbereichen.
Umkleidekabinen dürfen wieder genutzt werden.
Maskenpflicht besteht weiter in der Schulturnhalle ab dem Eingang über die Umkleidekabinen bis zur Sporthalle.
Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.
Weiterhin besteht die Maskenpflicht für Zuschauer.
Führen einer Teilnehmerliste:
Die Übungsleiter des TSV Bischofsheim werden weiterhin eine Teilnehmerliste führen, in der zusätzlich noch aufgenommen wird, welcher Punkt der 3G-Regel zutrifft.
Die Teilnehmerliste wird nach 3 Wochen wieder vernichtet.
Der TSV Bischofsheim trägt mit den aufgeführten Maßnahmen dazu bei, um die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern und schnellstmöglich wieder zur Normalität zurückzukehren.
Die Maßnahmen treten am 06.09.2021 in Kraft.
Gunnar Schatz
1. Vorsitzender
TSV Bischofsheim