TSV Bischofsheim

Sport für die ganze Familie

Einstellung des Sportbetriebs

Liebe Mitglieder,

eigentlich habe ich gehofft, dass ich dieses Schreiben nicht mehr aufsetzen und veröffentlichen muss. Aber wegen der wiederholten dramatischen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Maßnahmen gelten seit dem 24.11.2021.

Auszug aus der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

§ 4 Geimpft, genesen und zusätzlich getestet (2G plus)

(1) Der Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zu Sportstätten……darf nur durch Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Besucher, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige erfolgen, soweit diese

1. im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen oder noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
2. zusätzlich über einen Testnachweis nach Abs. 6 verfügen oder Abs. 7 unterfallen.

(2) Im Rahmen des Abs. 1 gilt:
1. In Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten dürfen maximal 25 % der Kapazität genutzt werden.

Die oben genannten Maßnahmen mit 2G Plus und die 25%-Regelung stellen für den Verein eine zu große organisatorische Hürde dar, sodass an eine Weiterführung des Sportbetriebs nicht zu denken ist. Deshalb hat sich die Vorstandschaft dazu entschlossen, den gesamten Sportbetrieb zunächst in allen Bereichen bis 06.01.2022 einzustellen.

Der vereinseigene Kraftraum wird geschlossen.
Versammlungen und Sitzungen im Verein sind im Präsenzformat untersagt.

Ich bedauere, euch schon wieder solche tiefgreifenden Einschnitte mitteilen zu müssen. Ich war aber in allen Abteilungen und habe die Notwendigkeit erläutert. Für den TSV ist die Einstellung des Sportbetriebes leider alternativlos. 

Gleichzeitig unterstützen wir den Weg der Bayerischen Staatsregierung, um die hohe Infektionsdynamik einzudämmen und um möglichst bald wieder unseren geliebten Sport ausüben zu können. Die Gesundheit unserer Mitglieder und der Übungsleiter steht für die Vorstandschaft nach wie vor im Mittelpunkt.

Wichtig ist, optimistisch in die Zukunft zu blicken. Gemeinsam schaffen wir es, dem Virus zu trotzen und diese Krise durchzustehen!

Schließen möchte ich mit einem Zitat vom Schauspieler Will Smith:
„Ich wache jeden Morgen mit dem Glauben auf, dass heute besser als gestern sein wird.“

Bitte bleiben Sie gesund!

Gunnar Schatz
1. Vorsitzender
TSV Bischofsheim

Erneute Änderung der Coronaregeln

Liebe Mitglieder,

nichts geht schneller als die Veränderung. Momentan ändert sich die Coronalage schneller, als man es sich vorstellen kann.
Ab heute, 08.11.2021, zeigt die Krankenhausampel in Bayern Rot. Deshalb werden die gestern bekanntgegebenen Regeln nochmal verschärft.

Ab sofort gilt in der Schulturnhalle und Helmut-Becker-Halle die 2G-Regel. Es dürfen also nur noch geimpfte oder genesene Personen die Hallen betreten.

Ausgenommen sind Personen, die sich nicht impfen lassen können. Bei diesen genügt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. 

Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und für Schulkinder ändert sich nichts. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind weiterhin von den Regeln ausgenommen und für Schulkinder, die regelmäßig getestet werden, wird die 2G-Regel nicht angewendet.

Es tut mir leid, euch keine erfreulicheren Nachrichten überbringen zu können, aber dem TSV bleibt in der jetzigen Situation keine andere Wahl als die Regeln bekannt zu geben und auch anzuwenden.

Ich wünsche euch trotz allem eine gute Zeit und passt auf euch auf.

Bleibt gesund.

Euer Vorstand
Gunnar Schatz

Neue Coronaregeln beim TSV Bischofsheim

Liebe Mitglieder,

die Coronasituation verschärft sich leider wieder. Das geht auch am TSV Bischofsheim nicht spurlos vorüber.
Seit Samstag hat die Corona-Krankenhaus-Ampel für ganz Bayern auf Gelb umgeschaltet.

Ab Montag, 08.11.2021 gelten folgende Änderungen für den Sportbetrieb beim TSV Bischofsheim:

  1. In der Schulsporthalle und der Helmut-Becker-Halle gilt die 3G-Plus Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene und Personen mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) zutritt zu den Übungseinheiten haben.
  2. Ab Betreten der Schulturnhalle, bzw. der Helmut-Becker-Halle gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  3. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6 Lebensjahr. 
  4. Bis es klare Regelungen bezüglich der Schulkinder gibt, halten wir an der bisherigen Regelung fest.
    Kinder und Jugendliche haben durch die Schultests weiterhin den gleichen Status wie Getestete.
  5. Während der Übungseinheiten besteht weiterhin keine Maskenpflicht.
  6. Namen der Teilnehmer werden weiterhin dokumentiert und nach 3 Wochen vernichtet. 
  7. Die o. g. Regelungen gelten auch für die Übungsleiter.

Durch diese Maßnahme stellen wir uns weiter der gesellschaftlichen Verantwortung, alles zu tun, um unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu tun.

Ich wünsche euch weiterhin alles Gute und bleibt vor allem gesund.

Euer Vorstand
Gunnar Schatz